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Freise Reinigungstechnik GmbH & Co.KG

Abrechnung über Pflegekassen

Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Für welche Angebote kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen  nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Seit dem 01.01.2023 sind wir zugelassener Dienstleister.

Wir bieten folgende Leistungen über die Pflegekassen an .

  • Haushaltshilfe
  • Haushaltsführung
  • Fensterreinigung    

Laden Sie sich hier unsere Abtretungserklärung als PDF-Datei herunter. Bitte senden sie diese ausgefüllt per E-Mail an uns sowie ihre Pflegeversicherung.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten. Oder starten Sie gleich Ihre Onlineanfrage.

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